Liebe Gäste, laut Bundesmeldegesetz vom 03. Mai 2013 (klick) sind wir verpflichtet, sog. Meldescheine von Ihnen ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Wir werden diese gemÃ¤ß § 30 Abs. (4) für ein Jahr aufbewahren und anschließend ordnungsgemÃ¤ß vernichten.